COVID-19

Sparta Göttingen e.V.

Hygienekonzept

Trainings- und Spielbetrieb

Verein: Sparta Göttingen e.V.
Weiße Rose 4
37081 Göttingen

Ansprechpartner für Hygienekonzept: Peter Johannsen
Mail Sparta.PeJo@email.de
Kontaktnummer Tel.: 0551 / 3708322

Adresse der Sportstätte: BSA Greitweg
Greitweg 109
37081 Göttingen

Göttingen, 15. August 2020 gez. Peter Johannsen
Ort, Datum Vorstand Sparta Göttingen e.V.

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

1. Allgemeine Hygieneregeln

Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
Abfälle jeglicher Art müssen von jeder Person eigenhändig in den vorgesehenen Behältern/Säcken entsorgt werden.

2. Verdachtsfälle Covid-19

Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
Von Reisen zurückkehrende Personen, insbesondere bei Rückkehr aus Risikogebieten und/oder mit Reisewarnungen versehene Regionen, müssen die jeweils gültigen behördlichen Vorgaben erfüllen, bevor sie am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

3. Organisatorisches

Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Peter Johannsen.
Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

4. Zonierung

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
Spieler*innen
Trainer*innen
Funktionsteams
Schiedsrichter*innen
Sanitäts- und Ordnungsdienst
Peter Johannsen (Ansprechpartner für das Hygienekonzept)
Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsdienst und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
Spieler*innen
Trainer*innen
Funktionsteams
Schiedsrichter*innen
Peter Johannsen (Ansprechpartner für das Hygienekonzept)
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Eingang. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
Von allen Zuschauern werden die Kontaktdaten gem. § 4 CVo erhoben und dokumentiert. Dokumentation der Kontaktdaten dieser 50 Gruppenteilnehmer (gemäß Punkt 5.4).
Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
Unterstützend können Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt werden.
Folgende Bereiche fallen nicht unter die genannten Zonen und werden separat betrachtet und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen betrieben:

Vereinsheim
Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

5. Trainings- und Spielbetrieb

5.1 Grundsätze
Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainings- und Spielgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
Spiel- und Trainingsmittel sind nach Benutzung zu desinfizieren.
Das Trainings- und Spielangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training bzw. Spiel erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.
Die Trainer*innen dokumentieren die Beteiligung je Trainings- und Spieleinheit.
5.2 In der Sportstätte
Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn ein eigenes Training bzw. ein eigenes Spiel geplant sind.
Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands (mind. 1,5m) in Zone 3 möglich.
Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.
5.3 Gruppe von nicht mehr als 50 Personen
Es handelt sich um die Personengruppe der aktiven Sportausübenden. Die Kontaktsportausübung ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt. Es gilt:
48 beteiligte Spieler/Sportausübende (inkl. Ersatzspieler) insgesamt aus den beteiligten Mannschaften.
1 Schiedsrichter
Dokumentation der Kontaktdaten dieser 50 Gruppenteilnehmer (gemäß Punkt 5.4)
5.4 Kontaktdaten
Zu dokumentieren sind folgende Kontaktdaten (der 50 Sportausübenden und der Zuschauenden, wenn Personenzahl der Zuschauer zwischen 50 und 500 liegt):
– Familienname,
– Vorname,
– vollständige Anschrift,
– Telefonnummer
– Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung

Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.
5.5 Zuschauer
Zuschauende sind bei Sportausübungen zugelassen, wenn jeder Zuschauende das Abstandsgebot von 1,5m einhält.
Nach ausdrücklicher Erklärung von LSB und MI fallen in die Personengruppe der Zuschauer alle auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der aktiv Sportausübenden (also der 50er Gruppe aktiver Sportler) zählen. Damit sind die Trainer, Betreuer, Ordner, Presse, TV, Catering, Turnierleitung, Kassierer, etc. allesamt auf die zulässige Anzahl der Zuschauer anzurechnen. Ein Ausklammern dieser „Funktionsträger“ ist nach der Verordnung nicht möglich, da eben nur diese beiden Personengruppen (Sportausübende und Zuschauende) ordnungsrechtlich definiert sind.
Es gibt entweder die Zuschauerzahl 50 oder 500 und daraus ist keine Kumulation (also keine 550 Zuschauer) möglich. Entweder sind bis zu 50 Zuschauer (stehend) oder bis zu 500 Zuschauer (sitzend) vor Ort.
Insofern wären z.B. bei einem Spiel, bei dem die Mannschaften von 15 funktionstragenden Personen begleitet würden, eben diese 15 Personen als „Zuschauer“ von der zulässigen Anzahl an Zuschauer (50 oder 500) abzuziehen, so dass entweder noch 35 Zuschauer (stehend) oder 485 Zuschauer (sitzend) zulässig wären.
Bei bis zu 50 Personen sind Stehplätze möglich und es besteht keine Dokumentationspflicht der Kontaktdaten der Zuschauenden (gemäß Punkt 5.4).
Liegt die Zahl der Zuschauenden bei mehr als 50, so ist die Sportausübung für alle Zuschauenden von einem Sitzplatz zu verfolgen. Zudem sind bei mehr als 50 Zuschauern die Kontaktdaten (gemäß Punkt 5.4) zu dokumentieren.
Die Zahl der Zuschauenden darf 500 Personen nicht übersteigen.

6. Einschätzung des Infektionsrisikos

Sparta Göttingen e.V. sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.
Die aufgeführten Maßnahmen werden intensiv für die eigenen Rahmenbedingungen geprüft und bearbeitet.
Massnahme
Geringes Risiko
Erhöhtes Risiko
Hohes Risiko

Eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 ist möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch die Umsetzung gezielter Hygienemaßnahmen sehr gering.
Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 ist lokal etwas erhöht. Durch verstärkte Hygienemaßnahmen kann die Ansteckungsgefahr jedoch reduziert werden.
Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 wird generell als hoch eingestuft, wodurch umfangreiche Maßnahmen zur Prävention notwendig sind.
Persönliche Erlaubnis zur aktiven Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb
Kenntnisnahme des Hygienekonzepts
Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen
Kenntnisnahme des Hygienekonzepts, regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen und mündliche Abfrage des Gesundheitszustands (ohne Datenerhebung)
Allgemeines zum fußballspezifischen Training
Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb
Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb
Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb

Nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (min. 1,5m)
Maximale Personenanzahlen in allen Zonen
Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben
An- und Abreise der Personen in Zone 1
An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben
An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben
Individualanreise bzw. Anreise unter Einhaltung der Abstandsregeln oder mit Mund-Nase-Schutz
Allgemeine Zutrittsregelungen
Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl
Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl
Ausschließliche Nutzung des Sportgeländes von Personen der Zone 1 und 2 mit Zutritt über einen offiziellen Eingang

Zone 3 ist gesperrt (keine Zuschauer!)
Zone 2: Umkleidebereiche
Desinfektionsmöglichkeit

Allgemeine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen von Mund-Nase-Schutz
Desinfektionsmöglichkeit

Nutzung der Umkleidebereiche unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Tragen von Mund-Nase-Schutz

Duschen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung
Desinfektionsmöglichkeit

Empfehlung zum Umziehen und Duschen zu Hause

Bei Nutzung in jedem Fall Einhaltung von Abstandsregelung und Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie Reduzierung der nutzenden Personen
Zone 3: Sportstätte (im Außenbereich)
Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m oder Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
Zone 3: Öffentliche Sanitärbereiche
Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
Getränke und Verpflegung
Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler*innen
Reinigungsplan aller Umkleide- und Sanitärbereiche
Mehrmals pro Woche inkl. täglichem Durchlüften
Einmal täglich inkl. Durchlüften
Nach jedem Trainings- oder Spielbetrieb inkl. Durchlüften

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